Wirtschaftskammer Österreich

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Die Wirtschaftskammer Österreich, kurz WKO, ist die Vertretung der gewerblichen Wirtschaft in Österreich und Teil der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation. Die Bundeswirtschaftskammer ist in neun Landeskammern unterteilt und hat ihren Sitz in Wien.


Inhaltsverzeichnis

Kammern – allgemein betrachtet

Kammern sind Organisationen (Körperschaften öffentlichen Rechts), die der Gesetzgeber geschaffen hat und die die Interessen bestimmter Bevölkerungskreise bzw. Berufsgruppen wahren (gesetzliche berufliche Interessenvertretungen). In Österreich gibt es verschiedene Kammern: die Landwirtschaftskammern, die Arbeiterkammern, die Rechtsanwaltskammern, die Notariatskammer, Ärztekammern, Österreichische Tierärztekammer usw.


Wirtschaftliche Selbstverwaltung

Kammern sind berufliche Selbstverwaltungskörper. Wirtschaftliche Selbstverwaltung bezeichnet die Tätigkeit jener Selbstverwaltungskörper, welche die für das Wirtschaftsleben bedeutsamen Gruppen repräsentieren. Hinsichtlich des eigenen Wirkungsbereiches der Wirtschaftskammern (das ist jener Bereich der vom Staat zur weisungsfreien Besorgung übertragen worden ist) kommt dem Staat nur ein Aufsichtsrecht zu. Aufsichtsbehörde der Kammern ist der zuständige Bundesminister. Daneben erfüllen die Kammern auch Aufgaben, die ihnen durch Gesetz zur Besorgung unter Bindung an die Weisung von Verwaltungsorganen übertragen worden sind (übertragener Wirkungsbereich).


Struktur

Die gesetzliche Interessenvertretung für Österreichs Wirtschaft ist die Wirtschaftskammerorganisation.
Diese besteht aus der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in Wien) und den neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern.

Sparten
Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die Wirtschaftskammern in den Ländern gliedern sich in sieben Sparten:

  • Gewerbe und Handwerk
  • Industrie
  • Handel
  • Bank und Versicherung
  • Transport und Verkehr
  • Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Information und Consulting


Die Sparten sind Abteilungen der jeweiligen Kammer und dienen als Verbindungsglieder zwischen den - in ihnen jeweils zusammengefassten - Fachorganisationen und der jeweiligen Kammer.

Fachorganisationen: Fachgruppen und Fachverbände
Die Sparten gliedern sich wiederum in Fachorganisationen. Diese heißen in den Wirtschaftskammern der Bundesländer Fachgruppen und in der Wirtschaftskammer Österreich Fachverbände.

Innungen und Gremien
In der Landes- bzw. Bundessparte „Gewerbe und Handwerk“ heißen die Fachorganisationen nicht Fachgruppen bzw. Fachverbände, sondern meistens Innungen (z.B. Landesinnung Wien der Bäcker). In der Landes- bzw. Bundessparte „Handel“ heißen die Fachorganisationen meistens Gremien (z.B. Landesgremium Kärnten des Einzelhandels mit Lebens- und Genussmitteln).

Fachvertretungen
Ist die wirtschaftliche Bedeutung einer Gruppe zu gering, um die Errichtung einer Fachgruppe zu rechtfertigen, werden ihre Interessen vom Fachverband vertreten. Dieser Fachverband bedient sich mit den Fachvertretungen eigener Organe (z.B. Fachvertretung der Bauindustrie im Burgenland).
Fachvertretungen besitzen im Gegensatz zu den Fachgruppen (Innungen, Gremien) keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Abteilungen
In der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in Wien) gibt es zusätzlich zu diesen Sparten 23 Abteilungen, die politische, organisatorische und serviceorientierte Aufgaben erfüllen.

Weblinks

Persönliche Werkzeuge