Wirtschaftskammer Österreich
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Die Wirtschaftskammer Österreich, kurz WKO, ist die Vertretung der gewerblichen Wirtschaft in Österreich und Teil der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation. Die Bundeswirtschaftskammer ist in neun Landeskammern unterteilt und hat ihren Sitz in Wien.
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Kammern – allgemein betrachtet
Kammern sind Organisationen (Körperschaften öffentlichen
Rechts), die der Gesetzgeber geschaffen hat und
die die Interessen bestimmter Bevölkerungskreise bzw.
Berufsgruppen wahren (gesetzliche berufliche Interessenvertretungen).
In Österreich gibt es verschiedene Kammern: die Landwirtschaftskammern,
die Arbeiterkammern, die Rechtsanwaltskammern,
die Notariatskammer, Ärztekammern,
Österreichische Tierärztekammer usw.
Wirtschaftliche Selbstverwaltung
Kammern sind berufliche Selbstverwaltungskörper.
Wirtschaftliche Selbstverwaltung bezeichnet die Tätigkeit
jener Selbstverwaltungskörper, welche die für das
Wirtschaftsleben bedeutsamen Gruppen repräsentieren.
Hinsichtlich des eigenen Wirkungsbereiches der Wirtschaftskammern
(das ist jener Bereich der vom
Staat zur weisungsfreien Besorgung übertragen worden
ist) kommt dem Staat nur ein Aufsichtsrecht zu. Aufsichtsbehörde
der Kammern ist der zuständige Bundesminister.
Daneben erfüllen die Kammern auch Aufgaben,
die ihnen durch Gesetz zur Besorgung unter Bindung an
die Weisung von Verwaltungsorganen übertragen worden
sind (übertragener Wirkungsbereich).
Struktur
Die gesetzliche Interessenvertretung für Österreichs
Wirtschaft ist die Wirtschaftskammerorganisation.
Diese besteht aus der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in Wien) und
den neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern.
Sparten
Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die
Wirtschaftskammern in den Ländern gliedern sich in
sieben Sparten:
- Gewerbe und Handwerk
- Industrie
- Handel
- Bank und Versicherung
- Transport und Verkehr
- Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Information und Consulting
Die Sparten sind Abteilungen der jeweiligen Kammer und
dienen als Verbindungsglieder zwischen den - in ihnen
jeweils zusammengefassten - Fachorganisationen und der
jeweiligen Kammer.
Fachorganisationen: Fachgruppen und Fachverbände
Die Sparten gliedern sich wiederum in Fachorganisationen.
Diese heißen in den Wirtschaftskammern der Bundesländer
Fachgruppen und in der Wirtschaftskammer
Österreich Fachverbände.
Innungen und Gremien
In der Landes- bzw. Bundessparte „Gewerbe und Handwerk“
heißen die Fachorganisationen nicht Fachgruppen
bzw. Fachverbände, sondern meistens Innungen (z.B.
Landesinnung Wien der Bäcker). In der Landes- bzw.
Bundessparte „Handel“ heißen die Fachorganisationen
meistens Gremien (z.B. Landesgremium Kärnten des
Einzelhandels mit Lebens- und Genussmitteln).
Fachvertretungen
Ist die wirtschaftliche Bedeutung einer Gruppe zu gering,
um die Errichtung einer Fachgruppe zu rechtfertigen,
werden ihre Interessen vom Fachverband vertreten. Dieser
Fachverband bedient sich mit den Fachvertretungen
eigener Organe (z.B. Fachvertretung der Bauindustrie im
Burgenland).
Fachvertretungen besitzen im
Gegensatz zu den Fachgruppen (Innungen,
Gremien) keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Abteilungen
In der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz
in Wien) gibt es zusätzlich zu diesen Sparten
23 Abteilungen, die politische, organisatorische
und serviceorientierte Aufgaben
erfüllen.

