Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

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Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), Teil des volkswirtschaftlichen (im Gegensatz zum betrieblichen) Rechnungswesens, stellt das Sozialprodukt

  • aus dem Blickwinkel seiner Entstehung (als BIP), aufgeschlüsselt nach der Wertschöpfung der einzelnen Wirtschaftszweige,
  • aus dem Blickwinkel seiner Verwendung (verfügbares Güter- und Leistungsvolumen) für privaten Konsum, öffentlichen Konsum, Brutto-Anlageinvestitionen und Lageraufbau und
  • unter dem Blickwinkel seiner Verteilung (Volkseinkommen) auf Löhne und Gehälter, Einkommen der privaten Haushalte und Institutionen ohne Erwerbscharakter aus Besitz und selbständiger Erwerbstätigkeit, unverteilter Gewinne aus Kapitalgesellschaften und Einkommen der öffentlichen Haushalte aus Besitz und Unternehmung dar.


Quelle

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