Vermögensverwaltung

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Vermögensverwaltung, Asset-Management, Kapitalanlage, bei der Anleger die Entscheidung über die Struktur eines Gesamtvermögens auf eine Bank oder eine spezielle Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen, die die Anlageentscheidungen dann im Interesse der Anleger, aber nach eigenem Ermessen trifft.

Bei der standardisierten Vermögensverwaltung werden bestimmte Vermögensobjekte (z. B. Aktien) zu einem Sondervermögen zusammengefasst, an dem sich Anleger durch Kauf von Zertifikaten beteiligen können, ohne auf die Struktur des Sondervermögens Einfluss zu haben.

Bei der individuellen Vermögensverwaltung, bei der Vermögensberater auf die Wünsche des Anlegers eingehen, werden mit diesem Anlagerichtlinien vereinbart, in denen sich besonders seine Anlageziele sowie seine Risikobereitschaft niederschlagen. Die Kosten der Vermögensverwaltung richten sich nach Höhe der erworbenen Anteile (Ausgabeaufschlag), Höhe und Art des verwalteten Vermögens (Depot- oder Verwaltungs-Gebühren), zum Teil nach dem Anlageerfolg.


Quelle

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