Verkehrsabsetzbetrag
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Zum Thema "Abzugsfähige Aufwendungen im Bereich Verkehrsabsetzbetrag" gab es am 09.04.2008 folgende Informationen auf der Website des BMF:
Sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich begünstigt?
"Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, den der Dienstgeber für jeden Dienstnehmer bei der Lohn- und Gehaltsverrechnung automatisch berücksichtigt.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf das „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale. Tatsächliche Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
Das kleine Pendlerpauschale steht ab einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 20 km zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist.
Das große Pendlerpauschale steht bereits ab Entfernung von 2 km zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Neuanträge für das laufende Kalenderjahr sind beim Arbeitgeber möglich. Hiefür steht das Formular L 34 zur Verfügung. Nach Ablauf des Jahres ist eine Beantragung auch im Rahmen einer Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnen)veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt möglich."
Quelle
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