Unfallversicherung

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Als Unfallversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt.

Gliedertaxe In der Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad nach Verlust oder bei Gebrauchunfähigkeit bzw. Einschränkung von Gliedmaßen nach der Gliedertaxe bewertet. Die Gliedertaxe bildet einen Vertragsbestandteil in der privaten Unfallversicherung und ist Bemessungsgrundlage für den Invaliditätsgrad einer Person nach einem Unfall.

Quelle

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