Stammaktie

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Stammaktien berechtigen zu allen im Aktiengesetzt verankerten Rechten wie zB Anspruch auf Dividende, Stimmrecht etc. Nach österreichischen Aktienrecht unterscheidet man nach Stammaktien und Vorzugsaktien, wobei Stammaktien die gebräuchlichste From einer Aktie darstellen. Im Unterschied zur stimmrechtslosen Vorzugsaktie wird dem Aktionär mit der Stammaktie das Stimmrecht in der Hauptversammlung garantiert.

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