Spielabhängigkeit

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Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen war am 08.04.2008 zum Thema "Spielabhängigkeit" folgendes zu finden:


Spielabhängigkeit?

"Österreich hat in seinem Glücksspielgesetz Bestimmungen aufgenommen, die dazu beitragen sollen, einen wirtschaftlichen Schaden durch Spielsucht möglichst zu vermeiden.

Der Besuch von Spielbanken ist nur volljährigen Personen nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gestattet. Bei inländischen Spielteilnehmern ist weiters die Häufigkeit der Spielbankbesuche sowie die Spielintensität maßgeblich für ein Wirksamwerden von Maßnahmen, die einer drohenden Spielabhängigkeit vorbeugen sollen.

Die Teilnahme am legalen Internet-Spielangebot wird von möglichst wirksamen Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen begleitet. Die Anmeldedaten des Spielteilnehmers werden besonders sorgfältig geprüft. Dies soll sicherstellen, dass nur volljährige Personen am Spiel teilnehmen können. Spielzeit- und Einzahlungsgrenzen sowie Sperrmöglichkeiten sorgen für ein möglichst verantwortungsbewußtes Spielen. Hinweise auf kostenlose PC-Filter-Software für Eltern und auf eine Feststellung individueller Suchtgefährdung sollen das Bewußtsein des Spielteilnehmers auch für die eigene Verantwortung aktivieren.

Sollten dennoch einmal Rat und Hilfe gebraucht werden, so kontaktieren Sie die Gästebetreuung der Casinos Austria AG (Tel. +43/1/534 40-205), die Beratungsstelle für Glücksspielabhängige und Angehörige in Wien (Tel. +43/1/-544 13 57) oder eine der Beratungsstellen in den Bundesländern. Auskünfte dazu erteilen ebenfalls die Casinos Austria AG sowie die Internetseite der Österreichischen Lotterien GmbH. "www.win2day.at" unter den Informationen zum "Spielerschutz"."


Quelle

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