Sondervermögen
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Was ist ein Sondervermögen?
Rechtlich gesehen ist ein Investmentfonds nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz ein Sondervermögen, das vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft, welche die Fonds verwaltet, getrennt werden muss. Verwahrt wird das Sondervermögen von einer – von der KAG unabhängigen – Depotbank. Alle beide - Fondsgesellschaft wie Depotbank - haften dem Anleger mit ihrem Bankenstatus und fungieren wechselseitig als Kontrollinstanz.
Der Status des Fonds als Sondervermögen ist auch ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu Einzelemittenten.
Warum ist Sondervermögen für Anleger so wichtig?
Zwischen Anleger und Fondsgesellschaft besteht ein Treuhandverhältnis. Als Sondervermögen haftet das in einem Fonds enthaltene Vermögen nicht für etwaige Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Das würde im Extremfalle einer Insolvenz der KAG bedeuten, dass das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse kommt und nicht dazu herangezogen werden kann, ausstehende Forderungen von Gläubigerseite zu bedienen. Vielmehr würde in einem solchen Fall die Verwaltung des Sondervermögens von der Depotbank an eine andere KAG übertragen; eine Rückzahlung des in Fondsanteile investierten Kapitals an die Anleger zum aktuellen Anteilswert ist binnen weniger Tage möglich

