Sonderausgaben
Aus Börse Express - Das Finanz- und Wirtschaftswiki zum Marktplatz Wien
Zum Thema "Abzugsfähige Aufwendungen im Bereich Sonderausgaben" gab es am 09.04.2008 folgende Informationen auf der Website des BMF:
Können Aufwendungen für Sonderausgaben des Ehepartners in Anspruch genommen werden?
"Der Steuerpflichtige kann grundsätzlich nur jene Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, die er selbst getragen hat.
Leistet der Steuerpflichtige die Ausgaben für
- seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner oder
- für Kinder, für die ihm oder seinem (Ehe)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder für die *ihm mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht,
kann er einen Sonderausgabenabzug allerdings nur bei folgenden Tatbeständen in Anspruch nehmen:
- freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen
- Kapital- oder Rentenversicherungen
- freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen
- Pensionskassen
- Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie
- Beiträge für gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften (bis 2004 75 €, ab 2005 100 €)"
Quelle
Kategorien: Steuern | Recht | Finanzen

