Societas Europaea

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Bei der Societas Europaea (SE) handelt es sich um eine Europäische Aktiengesellschaft. Diese neue supranationale Form einer Aktiengesellschaft ist durch eine Verordnung der Europäischen Union (2157/2001/EG) geregelt. Die Übernahme der SE ins Österreichische Recht erfolgte durch das SE-Ausführungsgesetz.


Definition einer SE

Die SE ist eine Kapitalgesellschaft, die nur von juristischen Personen in Form einer Umgründung (Verschmelzung, Umwandlung, Holdingbildung etc.) gegründet werden kann. Bei der Gründung einer SE besteht die Möglichkeit, die Führung in Form eines monoistischen Systems (Verwaltungsrat mit geschäftsführenden Direktoren, Board-System) oder dualistischen Systems (Vorstand und Aufsichtsrat) zu gestalten. Der Verwaltungsrat wird von der Hauptversammlung gewählt, ebenso wie ein Aufsichtrat beim dualistischen System. Die Bestellung des Vorstands ist im Fall des dualistischen Systems ähnlich wie bei der AG dem Aufsichtsrat vorbehalten.

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