Schenkungssteuer
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Die Erbschaftsteuer entfällt ersatzlos mit 31.7.2008. Auch die Schenkungssteuer läuft mit diesem Datum aus, allerdings besteht für Schenkungen eine Anzeigepflicht ab dem 1.8.2008.
Zusammengefasst die Key-Facts zum neuen Schenkungsmeldegesetz 2008:
- Meldepflicht für Schenkungen ab 1.8.2008
- zwischen Angehörigen ab € 50.000,- p.a.
- zwischen Nichtangehörigen ab € 15.000,- innerhalb von fünf Jahren
- Anzeige binnen 3 Monaten (bzw. bei Vorschenkungen ab Überschreiten der Wertgrenze) grundsätzlich auf elektronischem Wege
- Zur Anzeige sind sowohl der Geschenkgeber als auch der Geschenknehmer verpflichtet, es ist aber ohne Belang, von wem die Anzeige erfolgt.
- Sanktion: bis zu 10 % Geldstrafe bei Unterlassen der Meldung
- gilt für Wertpapiere, Bargeld, Unternehmensanteile, Sachvermögen
ausgenommen sind Grundstücke, diese unterliegen der Grunderwerbsteuer sowie Vermögensübertragungen an Privatstiftungen, da diese der Stiftungseingangssteuer unterliegen.

