Schaden
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Ein Schaden kann einen Schadenersatzanspruch hervorrufen. Unterschieden werden materielle Schäden (Vermögensschäden) und immaterielle Schäden (Nicht-Vermögensschäden).
- Schadenabwicklung
Behandlung bzw. Bezahlung von Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden Erledigung.
- Schadenaufwand
Gesamtheit der Schadenzahlungen vor der Veränderung der Schadenrückstellung eines Geschäftsjahres.
- Schadenbedarf
Es handelt sich dabei um einen Begriff aus der Beitragskalkulation. 1. Durchschnittlicher Schadenaufwand pro Risiko in einem Jahr 2. Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr
- Schadendurchschnitt
Darunter versteht man den durchschnittlichen Schadenaufwand (bezahlt oder zurückgestellt) je Schadenfall.
- Schadenfälle
a) Angemeldete Schadenfälle: Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht auf das Jahr, in dem sich der Schaden ereignet hat (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
b) Angefallene Schäden: Die Anzahl der für das Kalenderjahr als Ereignisjahr gemeldeten Schäden unter Berücksichtigung der Spätschadenreserve entsprechenden Anzahl von Schadenfällen (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
- Schadenhäufigkeit
Darunter versteht man die Anzahl der Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risken (Angabe in Promille).
- Schadenrückstellung
Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht erledigte Schäden.
- Schadensatz
Versicherungsleistungen in der Schaden- und Unfallversicherung im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie.
- Schwankungsrückstellung
Sie wird auch "Reserve zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs" genannt. Diese Reserve dient in Jahren überdurchschnittlich hohen Schadenanfalles dem Ergebnisausgleich der betroffenen Sparten.
- Selbstbehalt
Jener Teil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf jeden Fall selber zu tragen hat (Prozentsatz oder fixer Betrag).

