Namensaktie

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Eine Aktie verkörpert einen Anteil an einer Aktiengesellschaft. Der Eigentümer einer Aktie (der Aktionär) ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des Unternehmens und unter anderem über die Dividendenausschüttung an dessen Gewinn beteiligt. Der Aktionär verfügt auch über ein Informations- und Kontrollrecht, das ihn zum Beispiel zur Stimmabgabe bei der Haupversammlung berechtigt. Man unterscheidet zwischen Inhaber- und Namensaktien. Bei einer Namensaktie ist der Aktionär in das von der Gesellschaft geführte Aktienregister mit seinem Namen eingetragen. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Jeder Aktionär ist dafür verantwortlich, dass alle seine Daten bei der Bank richtig hinterlegt sind. Namensaktien bieten den Vorteil, dass die Aktiengesellschaft einen zielgerichteten Kontakt zu den Aktionären herstellen kann. So können Unterlagen wie die Einladung zur Hauptversammlung dem Aktionär direkt zugeschickt werden.

Quelle: SiemensWelt (11/2009)

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