Mantelkauf
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Unter Mantelkauf versteht man den Kauf von Anteilen an einer nicht mehr tätigen, meist vermögenslosen Kapitalgesellschaft. Durch Zufluss von Kapital soll die Gesellschaft wieder tätig werden. Das Ziel ist dabei, zukünftige Gewinne mit dem Verlustvortrag durch den Mantelkauf zu verrechnen.

