Liechtensteinische Stiftung
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Die Stiftung ist eine juristische Person, die mit dem Zweck errichtet wird, ein bestimmtes Vermögen für einen bestimmten bezeichneten Zweck zu widmen, wie zum Beispiel bei der Familienstiftung, bei der gemeinnützigen Stiftung und bei der kirchlichen Stiftung.
Im Unterschied zur österreichischen Privatstiftung kann eine Liechtensteinische Stiftung bereits mit CHF 30.000,- ohne Kapitalnachweis gegründet werden. In Liechtenstein fallen bei der Gründung einer Stiftung 2% des Stiftungsvermögens an, mind. CHF 200,- und des Weiteren erfolgt eine jährliche Besteuerung des Kapitals inkl. Reserven mit 1%, mind. CHF 1000,-.

