Leasehold

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Unter Leasehold versteht man ein Immobilien-Objekt auf fremdem Grund, das der Investor (Pächter) errichtet und das in dessen Eigentum steht. Nach Vereinbarung geht der fremde Grund nach Ablauf einer Frist auf den Pächter über bzw. kann dieser das Grundstück erwerben.


Quelle

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