Kurkosten
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Zum Thema "Abzugsfähige Aufwendungen im Bereich Kurkosten" gab es am 09.04.2008 folgende Informationen auf der Website des BMF:
Wann und wie beantragt man Kurkosten?
"Kurkosten können als außergewöhnliche Belastung beantragt werden, wenn der Kuraufenthalt im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Der Kuraufenthalt muss grundsätzlich unter ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolgen. Diese Voraussetzungen können entweder durch eine - vor Antritt der Kur ausgestellte - ärztliche Bestätigung oder durch den Umstand eines Kostenersatzes durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden.
Zu den Kurkosten zählen
- Aufenthaltskosten,
- Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel,
- Fahrtkosten zum und vom Kurort,
- bei pflegebedürftigen Personen und Kindern auch Aufwendungen für eine Begleitperson. Kostenersätze und eine Haushaltsersparnis von monatlich 196,20 € bzw. 6,54 € täglich kürzen die abzugsfähigen Kurkosten.''
Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer Erholungsreise zukommt, insbesondere dann, wenn es sich um einen Auslandsaufenthalt handelt."
Quelle
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