Krankheitskosten

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Zum Thema "Abzugsfähige Aufwendungen im Bereich Krankheitskosten" gab es am 09.04.2008 folgende Informationen auf der Website des BMF:


Wie werden Krankheitskosten steuerlich berücksichtigt?

"Krankheitskosten stellen grundsätzlich eine außergewöhnliche Belastung dar.

Die Berücksichtigung erfolgt entweder unter Anrechnung eines Selbstbehaltes (abhängig von der Höhe des Einkommens) oder im Zusammenhang mit einer Behinderung (Ausmaß der Behinderung mindestens 25%) ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes.

Krankheitskosten können in Form der tatsächlich anfallenden Kosten an Hand von Belegen oder über Pauschalbeträge geltend gemacht werden."


Quelle

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