Krankengeld
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Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen hatte zum Thema "Steuerpflicht - Steuererklärung im Bereich Versteuerung des Krankengeldes" am 08.04.2008 folgende Informationen auf seiner Homepage:
Ist das Krankengeld zu versteuern?
"Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber während des Krankenstandes weiterhin Bezüge (so genannte Entgeltfortzahlung), wird die Lohnsteuer – wie bei jeder anderen Gehaltszahlung - einbehalten.
Wenn Sie das Krankengeld von Ihrem Krankenversicherungsträger erhalten, dann behält dieser eine pauschale Lohnsteuer ein. Die Höhe dieser pauschalen Lohnsteuer beträgt 22% von jenem Betrag, der 20 € täglich übersteigt; beträgt das Krankengeld weniger als 20 € pro Tag, fällt keine pauschale Lohnsteuer an.
Bei der (Arbeitnehmer)Veranlagung werden alle steuerpflichtigen Bezüge – also auch das Krankengeld - zusammengerechnet und die Steuer neu berechnet. Dabei wird es in vielen Fällen wegen der geringen pauschalen Besteuerung des Krankengeldes zu einer Nachzahlung kommen.
Haben Sie Krankengeld bezogen, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. In diesem Fall wird Ihnen vom Finanzamt automatisch eine Erklärung übermittelt."
Quelle
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