Kommanditgesellschaft
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Unter einer Kommanditgesellschaft (Kurzform: KG), versteht man eine Personengesellschaft, bestehend aus mindestens zwei Personen. Sie wird als Variante der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) gesehen. In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter, der sogenannte Komplementär, mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; mindestens ein zweiter Gesellschafter, der sogenannte Kommanditist, haftet bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage. Eine Sonderform der KG ist die GmbH & Co. KG. Sie stellt eine Verbindung zwischen einer Kommanditgesellschaft und einer GmbH dar. Persönlich haftende Gesellschafterin (also Komplementärin) der KG ist die GmbH. Da deren Haftung sich nur auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt, wird insgesamt die Haftung aller Gesellschafter begrenzt.

