Kategorie:Versicherung

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Versicherungen dienen der Deckung von nicht abschätzbaren Risiken. Vertragspartner eines Versicherungsnehmers sind so genannten Versicherungsunternehmen. Mitversicherung ist die Beteiligung mehrerer Direktversicherer am gleichen Risiko.


Gefahrengemeinschaft

Basis des Versicherungswesens. Eine Gruppe von Personen fühlt sich von gleichartigen Gefahren bedroht und möchte sich vor den Risiken des Eintritts schützen. Die Versicherung übernimmt gegen Bezahlung von Beiträgen die Absicherung dieser Risiken. Die Gemeinschaft wird daher als ein einziger Gefahrenträger organisiert und das finanzielle Risiko auf alle aufgeteilt.

Versicherungsleistungen

Versicherungsleistungen sind Aufwendungen auf Grund des Eintrittes des Versicherungsfalles (eines Schadens bzw. des Erreichens des Vertragszieles wie z.B. in der Lebensversicherung). Siehe dazu auch: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU vom 4. Dezember 1992, BGBl. 757/1992 idF der Verordnung vom 7. Februar 1995, BGBl. Nr. 97/1995. Von den Leistungen sind die abgegrenzten Leistungen zu unterscheiden. Das sind jene Aufwendungen für Leistungen, welche dem jeweiligen Rechnungsjahr zuzurechnen sind: also unter Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzung für noch nicht erledigte Schäden. In den Statistiken werden die im direkten inländischen Geschäft erbrachten sowie die abgegrenzten Leistungen aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen ausgewiesen.


Österreichische Gesellschaft für Versicherungsfachwissen

Die Gesellschaft hat satzungsgemäß ihren Sitz in Wien (§ 1). Sie hat den Zweck, das Fachwissen in allen Zweigen der öffentlichen und privaten Versicherung zu pflegen, den Versicherungsunterricht zu fördern, den in der Versicherungspraxis Stehenden Gelegenheit zur Vertiefung ihrer Fachkenntnisse zu bieten und das Verständnis für die Grundlagen des Versicherungswesens in der Öffentlichkeit zu verbreiten, um auf diese Weise eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis auf dem Gebiete der Versicherung herbeizuführen (§ 2). Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen, außerordentlichen, beitragenden, korrespondierenden und Ehrenmitgliedern


Unterversicherung

Sollte die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zum Schadenzeitpunkt geringer sein als der tatsächliche Wert der versicherten Sache, liegt eine Unterversicherung vor. Die Schadenleistung durch den Versicherer verringert sich im Verhältnis des tatsächlichen Wertes zur Versicherungssumme.

Überversicherung Eine Versicherungssumme über dem Gesamtwert des Wohnungsinhaltes hat keinerlei Vorteile, da im Schadenfall höchstens der Neuwert der versicherten Sache ersetzt wird.


Unterschieden werden beispielsweise folgende Versicherungen: Betriebliche Kollektivversicherung, Extended Coverage, Er- und Ablebensversicherung, Erstrisikoversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Kapitalversicherung, Krankengeldversicherung, Personenversicherung, Pflegegeldversicherung, Privatversicherung, Rentenversicherung, Risikolebensversicherung, Rückversicherung, Termfix-Versicherung, Unfallversicherung; und folgende Versicherungsgesellschaften: Captive Insurance Company, Direktversicherer

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