Kapitalerhöhung
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Unter Kapitalerhöhung versteht man die Eigenkapitalbeschaffung durch Erhöhung des Grundkapitals zur Finanzierung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft ist dies durch eine Kapitalerhöhung mittels Ausgabe Junger Aktien.
Kapitalerhöhungen können auf zwei Arten erfolgen, durch ...
- Bareinlagen oder
- Sacheinlagen (zB Grundstücke, anderes Unternehmen etc.)
Bei der Kapitalerhöhung durch Bareinlagen erhalten die Aktionäre Junge Aktien zu einem festen Kurs und in einem bestimmten Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz.
Bei Sacheinlagen wird das Grundkapital durch Sacheinlagen erhöhte. Derjenige der die Sacheinlagen einbringt erhält einen entsprechenden Anteil an diesem in Form von Jungen Aktien.
Ferner gibt es das "bedingte Kapital" sowie das "genehmigte Kapital". Das bedingte Kapital dient als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen. Das genehmigte Kapital ermächtigt den Vorstand, die Kapitalerhöhung ohne gesonderten HV-Beschluss bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien zu betreiben.
Davon zu unterscheiden ist die Kapitalerhöhung aus eigenen Gesellschaftsmitteln, auch Kapitalberichtigung genannt.
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