Kapitalberichtigung
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Um eine Kapitalberichtigung handelt es sich, wenn eine AG eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (dh aus eigenen Mitteln) vornimmt und keine neuen Mitteln zufließen. In diesem Fall werden Kapitalrücklagen und/oder Gewinnrücklagen in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt, dh das Kapital wird berichtigt.
Der Aktionär erhält neue Aktien, sozusagen Bonus- bzw. Gratisaktien, ohne Einzahlungen leisten zu müssen. Durch die Kapitalberichtigung erhöht sich die Aktienanzahl, so dass die einzelne Aktie einen kleineren Bruchteil am Gesamtvermögen repräsentiert. Dabei verringert sich der Kurs der Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung um einen Abschlag. Der Depotwert eines Anlegers ist vor und nach Abschluss der Transaktion theoretisch gleich.

