Internetkosten

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Zum Thema "Abzugsfähige Aufwendungen im Bereich Internetkosten" konnte man am 09.04.2008 auf der Website des BMF folgendes finden:


Kann ich Internetkosten absetzen?

"Internetkosten sind jedenfalls abzugsfähig, wenn sie auf Grund einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.

Internetkosten können in den Kalenderjahren 2003 und 2004 eingeschränkt aber auch als Sonderausgaben abgezogen werden:

Erfolgte ein erstmaliger Internet-Anschluss auf Breitbandtechnologie in der Zeit zwischen 1. Mai 2003 und 31. Dezember 2004 können bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen sowohl die Anschlusskosten (begrenzt mit 50 € ) als auch die in dieser Zeit zu zahlenden laufenden Grundentgelte (begrenzt mit 40 € monatlich) als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzungen sind das Vorliegen einer entsprechenden Breitbandtechnik, die Herstellung eines ständigen Zuganges zum Internet und die Vereinbarung eines zeitunabhängigen laufenden Grundentgeltes. Beantragt wird der Abzug der Internetkosten mit der Einkommensteuererklärung (Formular E1) oder mit der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1)."


Quelle

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