Insider

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Das österreichische Börsegesetz unterscheidet zwei Typen von Insidern: Primär- und Sekundärinsider. Primärinsider sind Personen, die entweder aufgrund ihres Berufes oder einer Kapitalbeteiligung Zugang zu einer Insider-Information haben. Sekundärinsider sind Personen, die eine Insider-Information erhalten oder in Erfahrung gebracht haben.

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