Hauptversammlung

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Bei einer Hauptversammlung (HV) handelt es sich um eine zumindest einmal jährlich abzuhaltende Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Die HV stellt dabei das oberste Beschlussorgan der Gesellschaft dar.

Jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung berechtigt bzw er kann sich dabei auch vertreten lassen, da das Stimmrecht übertragen werden kann bzw von einem Stellvertreter ausgeübt werden darf. Grundsätzlich zählt jede Aktie als eine Stimme, Mehrstimmrechte sind nach österreichischer Rechtslage verboten. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass in der Satzung einer Aktiengesellschaft ein Höchststimmrecht festgelegt wird, dh. dass Aktienanteile, die über den festgelegten Betrag von zB. 10% hinausgehen, keine weiteren Stimmrechte verbriefen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Unternehmensgewinns, die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie über Kapitalmassnahmen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung etc). Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite wie Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder die Auflösung der AG geht. Hierfür ist ein erhöhtes Quorum von 75% gesetzlich geboten, allerdings kann auch in der Satzung das Erfordernis höherer Quoren festgelegt werden.

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