Gewinnspiel
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Wie sich Gewinnspiele rechtlich von Glückspielen unterscheidet fand man am 08.04.2008 in folgender Form auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen einen Eitnrag:
Wodurch unterscheiden sich Gewinnspiele (Preisausschreiben) von Glücksspielen?
"Preisausschreiben oder Gewinnspiele sind als Glücksspiele (zufallsbestimmte Gewinnentscheidung) dann erlaubt, wenn der Veranstalter keine Einnahmen aus dem Gewinnspiel erzielt. Zur Wahrung der Gewinnchance genügt etwa ein Einsendung der richtigen Antwort oder einer bloßen Teilnahmekarte, wodurch der Spielteilnehmer keinen vermögensrechtlichen Spieleinsatz entrichtet sondern das Entgelt für die Leistung des Postdienstes. Aus den (richtigen) Einsendungen wird der Gewinn gezogen, somit entscheidet der Zufall. Wird jedoch vom Veranstalter der Kauf einer Ware vorausgesetzt oder für die Ware ein höherer Preis verlangt als gewöhnlich oder erfolgt die Spielteilnahme über eine Telefon-Mehrwertnummer, ist somit die Spielteilnahme beim Veranstalter nicht mehr kostenlos, so fällt das Recht zur Durchführung dem Bund zu. Der zuwiderhandelnde Veranstalter begeht eine Verwaltungsübertretung, bei Erzielung eines Vermögensvorteils auch eine Straftat nach § 168 Strafgesetzbuch.
Werden alle (richtigen) Einsendungen mit einem Gewinn bedacht (keine Ziehung!), so handelt es sich in der Regel um ein Geschicklichkeits-/Wissensspiel, nicht um ein Glücksspiel.
Die von Spielteilnehmern erzielten Gewinne sind nach den Bestimmungen des Gebühren- bzw. des Erbschaft/Schenkungssteuergesetzes steuerpflichtig."

