Freibetragsbescheid

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Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen hatte zum Thema "Steuerpflicht - Steuererklärung im Bereich Freibetragsbescheid" am 08.04.2008 folgende Informationen auf seiner Homepage:


Was mache ich mit einem Freibetragsbescheid? Muss ich ihn abgeben und wenn ja, wo?

"Neben dem Freibetragsbescheid wird Ihnen vom Finanzamt eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber übersendet. Damit die Freibeträge während des laufenden Jahres berücksichtigt werden können, muss diese Mitteilung bei der bezugs(pensions)auszahlenden Stelle vorgelegt werden. Der Freibetragsbescheid bleibt bei Ihnen."


Was passiert, wenn ich die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber nicht abgebe?

"Der Freibetrag kann bei der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung nicht berücksichtigt werden. Allerdings können Sie den Freibetrag nach Ablauf des Kalenderjahres im Wege der Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen. Dazu haben Sie fünf Jahre Zeit."


Quelle

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