Finanzmarktaufsicht

Aus Börse Express - Das Finanz- und Wirtschaftswiki zum Marktplatz Wien

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist die gemeinsame Aufsicht von Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Sie wurde mit 1.4.2002 eingerichtet. Mit 1.1.2008 trat die Reform der Finanzmarktaufsicht in Österreich in Kraft. Klar definierte Schnittstellen zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, eine wesentliche Aufstockung der Ressourcen für die Analyse und Prüfung von Banken und im Bereich der Wertpapieraufsicht sowie ein umfangreiches Corporate-Governance-Paket sollen als Ziele die Aufsicht in Österreich stärken.


Inhaltsverzeichnis

Aufgaben der Behörde

Die Aufgaben der FMA gliedern sich in vier Hauptbereiche:


Organisation der FMA

Die FMA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FMA ist eine weisungsfreie Behörde, das heißt sie ist in der Ausübung ihres Amtes an keine politischen Weisungen gebunden. Allerdings steht dem Bundesministerium für Finanzen das Recht zu der FMA bestimmte Prüfhandlungen vorzuschreiben sowie das Recht auf Zustimmung bei einzelnen Durchführungsverordnungen der FMA.

Die FMA besteht aus einem zweiköpfigen Vorstand, einem Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern sowie dem Finanzmarktkomitee, wobei letztgenanntes kein Organ der FMA darstellt.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat werden vom Bundesminister für Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) nominiert. Zusätzlich zu den sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Wirtschaftskammer Österreich zwei weitere Mitglieder als kooptierte Mitglieder ohne Stimmrecht vorgeschlagen.


Rechtliche Grundlagen

Als rechtliche Grundlage dienen eine Vielzahl von österreichischen Gesetzen, darunter u. a.

  • das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG)
  • das Bankwesengesetz (BWG)
  • das Börsegesetz (BörseG)
  • das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
  • das Investmentfondsgesetz (InvFG)
  • das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Versicherungsaufsicht, Versicherungsaufsichtsbehörde

Die Versicherungsaufsichtsbehörde (VAB) ist Teil der Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit April 2002 als unabhängige Behörde eingerichtet worden ist. Die Beaufsichtigung erstreckt sich über private Versicherungsunternehmen mit Sitz in Österreich. Die wichtigsten Aufgaben sind: Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit, ordentliche und außerordentliche Prüfung von Unternehmen, nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen, Bearbeitung von Beschwerden. Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen.

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 (BGBl. 569/1978) über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG).

Weblinks

Persönliche Werkzeuge