Erstrisikoversicherung

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Wenn bestimmte Gefahren nach dem Vertrag bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Versicherungswert zu entschädigen sind, nennt man dies eine Erstrisikoversicherung. Es gibt keinen Einwand der Unterversicherung.

Versicherung auf Erstes Risiko: Viele Versicherungen bieten fixe Pauschalsummen an, bis zu denen jeder Schaden (bei Einbruchdiebstahl und Beraubung bis zu den angegebenen Wertgrenzen) voll ersetzt wird. Dies, um die Gefahr einer Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden.


Quelle

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