Einkommenssteuererklärung
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Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen hatte zum Thema "Steuerpflicht - Steuererklärung im Bereich Einkommenssteuererklärung" am 08.04.2008 folgende Informationen auf seiner Homepage:
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Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung)?
"Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie als Arbeitnehmer in folgenden Fällen abgeben:
Sie beziehen gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge, die in Summe (Kennzahl 245 auf den Lohnzetteln) ab dem Jahr 2005 mehr als 10.900 € (2004: 10.000 €; bis 2003: 8.720 €) betragen.
Beispiele: Sie erhalten neben Ihrer ASVG-Pension noch eine weitere Pension von Ihrem Arbeitgeber. Sie waren - und zwar auch nur kurzfristig - bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt und die steuerpflichtigen Bezüge übersteigen im Jahr 2005 10.900 € (2004: 10.000 € bis 2003 8.720 €) Sie beziehen neben Ihren (lohnsteuerpflichtigen) Einkünften als Arbeitnehmer auch noch andere Einkünfte von mehr als 730 € im Kalenderjahr und das steuerpflichtige Einkommen beträgt ab dem Jahr 2005 insgesamt mehr als 10.900 € (2004: 10.000 €; bis 2003: 8.720 €).
Ihr Arbeitgeber hat bei der laufenden Lohnverrechnung den Alleinverdiener- oder den Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt, obwohl er Ihnen nicht zusteht.
Beispiel: Sie haben die Familienbeihilfe weniger als sechs Monate im Kalenderjahr bezogen. Während des Jahres sind daher die Voraussetzungen für den Alleinverdiener- oder den Alleinerzieherabsetzbetrag weggefallen, sodass er Ihnen für das gesamte Jahr nicht zusteht.
Wenn Ihnen das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung zusendet, müssen Sie diese jedenfalls ausfüllen und beim Finanzamt abgeben, auch wenn Ihr Einkommen unter der Grenze von 10.900 € (2004: 10.000 €; bis 2003 8.720 €) pro Jahr liegt.
Muss ich der Erklärung wirklich keine Belege beifügen?
Es sind keine Belege beizulegen. Die Belege und etwaige Aufzeichnungen müssen aber sieben Jahre lang aufbewahrt und über Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden.
Muss ich Belege aufheben und wenn ja, wie lange?
Belege sind sieben Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des zu veranlagenden Jahres zu laufen, zB sind Belege für das Veranlagungsjahr 2005 bis 31. Dezember 2012 aufzubewahren."
Quelle
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