EBITDA
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EBITDA heißt wörtlich übersetzt "Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände" und ist die englische Abkürzung für "earnings before interest, taxes, depreciation and amortization".
Es hat die Bedeutung von "Ertrag vor Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis, Steuern und Abschreibungen". Beim EBIDTDA werden außerordentliche (einmalige) Kosten und Aufwendungen ebenso nicht berücksichtigt wie Zinsen, sonstige Finanzierungsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen. Es zeigt weiters die operative Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von dessen Kapitalstruktur oder Investitionsneigung.
Berechnung des EBITDA
Jahresüberschuss + Steueraufwand - Steuererträge + Zinsaufwand - Zinserträge - Beteiligungsergebnis = EBIT
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA

