Due Diligence

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Due Diligence steht übersetzt für "gebotene Sorgfalt". Der Begriff wird für umfangreiche Prüfungen im Vorfeld bei internationalen Emissionen vonAktien und Anleihen oder Aquisitionen, die Prüfung der Ertrags- oder Geschäftslage sowie die letzten Jahresabschlüsse des Emittenten des Unternehmens verwendet.

Dabei wird das Fusions- oder Kaufobjekt durch Anwälte, Wirtschaftsprüfer und sonstige Sachverständige gründlich untersucht, um dessen Werthaltigkeit zu ermitteln.


Quelle

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