Due Diligence
Aus Finanz- und Wirtschaftswiki
Due Diligence steht übersetzt für "gebotene Sorgfalt". Der Begriff wird für umfangreiche Prüfungen im Vorfeld bei internationalen Emissionen von Aktien und Anleihen oder Aquisitionen, die Prüfung der Ertrags- oder Geschäftslage sowie die letzten Jahresabschlüsse des Emittenten des Unternehmens verwendet.
Dabei wird das Fusions- oder Kaufobjekt durch Anwälte, Wirtschaftsprüfer und sonstige Sachverständige gründlich untersucht, um dessen Werthaltigkeit zu ermitteln.

