Dauerrabatt

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Für langjährige Versicherungsverträge wird von der Versicherung häufig ein Prämiennachlass gewährt (sog. Dauerrabatt). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt (Konsumenten haben die Möglichkeit, den Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit nach drei Jahren zu kündigen), muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden.

Quelle

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