CEA

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Das Comité Européen des Assurances (CEA)ist satzungsgemäß (DIV 019 (11/97), Oktober 1997) die Vereinigung der nationalen Versicherungsverbände in Europa mit Sitz in Paris (Art. I).

Die Aufgaben des CEA umfassen

  • die Vertretung der europäischen Versicherer
  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Mitgliedsverbänden, usw. (Art. II)

Mitglieder des CEA sind die im Anhang der Satzung angeführten nationalen Versicherungsverbände (Art. III/1). Als neue Mitglieder können die nationalen Versicherungsverbände aus noch nicht im CEA vertretenen Ländern zugelassen werden, wenn sie, in Übereinstimmung mit Art. I der Geschäftsordnung, Versicherungsunternehmen umfassen, die in ihrem Markt in freiem Wettbewerb miteinander arbeiten. Pro Land kann nur ein nationaler Verband zugelassen werden (Art. III/2).


Quelle

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Weblink

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