Bezugsrechte
Aus Finanz- und Wirtschaftswiki
Recht der Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital junge Aktien zu beziehen.
Quelle
Kategorien: Börse | Recht | Finanzen
Recht der Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital junge Aktien zu beziehen.
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