Beschränkte Steuerpflicht
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Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen hat zum Thema "Beschränkte Steuerpflicht" am 09.04.2008 folgende Schwerpunkte behandelt:
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Arbeitnehmerveranlagung
Können Arbeitnehmer, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen? Arbeitnehmer, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig, d.h. nur die in Österreich erzielten Einkünfte sind in Österreich steuerpflichtig. Auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer können eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden.
Veranlagungspflicht
Ist ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, der ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezieht, zu einer Veranlagung verpflichtet? Nein, wenn ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen werden, ist keine Pflichtveranlagung durchzuführen.
Zuständiges Finanzamt der Arbeitnehmerveranlagung
Welches Finanzamt ist für die Arbeitnehmerveranlagung eines beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers zuständig? Es ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Bereich die Tätigkeit im Inland vorwiegend ausgeübt wird oder worden ist bzw. in dessen Bereich sich die bezugsauszahlende Stelle (Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers) befindet. Befindet sich die bezugsauszahlende Stelle in Wien bzw. wird die Tätigkeit in Österreich vorwiegend im Bereich des Landes Wien ausgeübt, so ist das Finanzamt Wien 1/23 zuständig.
Rückzahlung des Guthabens
Kann auch die Rückzahlung eines Guthabens auf ein ausländisches Bankkonto beantragt werden? Ja, es kann auch die Rückzahlung auf ein ausländisches Bankkonto beantragt werden. In diesem Fall ist es jedoch unbedingt erforderlich, dass BIC und IBAN angegeben werden.
Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung
Kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung bei beschränkter Steuerpflicht zurückgezogen werden? Da bei beschränkter Steuerpflicht keine Pflichtveranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften vorgesehen ist, kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen werden. Nach Ergehen eines Einkommensteuerbescheides auf Grund eines Antrages, ist die Zurücknahme des Antrages nur im Wege einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid möglich. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Finanzamt einzubringen.
Einkommenssteuer-Berechnung
Wie berechnet sich die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht? Erfolgt bei einem beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer ein Lohnsteuerabzug in Österreich, dann berechnet sich die Lohnsteuer wie bei einem österreichischen Arbeitnehmer. Achtung: Ab dem Kalenderjahr 2005 wird im Falle einer Antragsveranlagung der Steuerbemessungsgrundlage - d.h. vor Berechnung der Einkommensteuer - ein Betrag von 8.000 Euro hinzugerechnet.
Der Hinzurechnungsbetrag von 8.000 Euro ist ein Ausgleich für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag. Der allgemeine Steuerabsetzbetrag hatte die Aufgabe, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Es muss nur jener Staat die persönlichen Verhältnisse (zB in Form eines steuerfreien Existenzminimums) berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Beschränkt Steuerpflichtige haben daher keinen Anspruch darauf, weshalb das im Tarif berücksichtigte Existenzminimum durch die Hinzurechnung des Betrages von 8.000 Euro wieder beseitigt wird.
Falls ein beschränkt Steuerpflichtiger in seinem Wohnsitzstaat mangels steuerpflichtiger Einkünfte keine Möglichkeit hat, seine persönlichen Verhältnisse steuerlich zu berücksichtigen, dann ist ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht möglich.
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
Was ist ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht? Wenn 90 % der Einkünfte in Österreich erzielt werden oder die ausländischen Einkünfte nicht mehr als 10.000 Euro jährlich betragen, kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden. D.h. der beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist steuerlich einem österreichischen Arbeitnehmer gleichgestellt. Im Falle einer Antragsveranlagung unterbleibt die Hinzurechnung des Betrages von 8.000 Euro.
Zuständiges Finanzamt für den Antrag
Bei welchem Finanzamt ist der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht einzubringen? Der Antrag ist bei jenem Finanzamt einzubringen, in dessen Bereich die Tätigkeit im Inland vorwiegend ausgeübt wird oder worden ist bzw. in dessen Bereich sich die bezugsauszahlende Stelle (Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers) befindet. Befindet sich die bezugsauszahlende Stelle in Wien bzw. wird die Tätigkeit in Österreich vorwiegend im Bereich des Landes Wien ausgeübt, so ist das Finanzamt Wien 1/23 zuständig.
Anspruch auf Steuerabsetzbeträge
Auf welche Steuerabsetzbeträge hat ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer Anspruch? § Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988), § Arbeitnehmerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 2 EStG 1988), § Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG 1988) Hat ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag? Nein, ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer kann diese Absetzbeträge nicht beanspruchen. Wenn jedoch 90 % der Einkünfte in Österreich erzielt werden oder die ausländischen Einkünfte nicht mehr als 10.000 Euro jährlich betragen, kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden. Dann können alle Absetzbeträge geltend gemacht werden.
Absetzung von Werbungskosten
Welche Werbungskosten kann ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer absetzen? Es können nur jene Werbungskosten abgesetzt werden, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den österreichischen Einkünften stehen.
Antrag auf Pendlerpauschale
Kann ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer auch das Pendlerpauschale beantragen? Wenn der beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer die Fahrtstrecke zwischen seinem österreichischen Arbeitsort und seinem ausländischen Wohnsitz im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, dann kann er das Pendlerpauschale beanspruchen.
Sonderausgaben
Kann ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer Sonderausgaben geltend machen? Sonderausgaben können nur geltend gemacht werden, soweit sie sich auf Österreich beziehen (z.B. Versicherungsprämien an in Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften).
außergewöhnliche Belastungen
Kann ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer außergewöhnliche Belastungen geltend machen? Ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer kann keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Wenn jedoch 90 % der Einkünfte in Österreich erzielt werden oder die ausländischen Einkünfte nicht mehr als 10.000 Euro jährlich betragen, kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden. Dann können auch außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Notwendige Formulare
Welches Formular ist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zu verwenden, wenn nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt werden? Das Formular E7a (siehe Link im Anhang). Eine elektronische Einreichung eines Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung im Wege von FINANZOnline ist bei beschränkter Steuerpflicht nicht möglich.
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