Bankgeheimnis
Aus Börse Express - Das Finanz- und Wirtschaftswiki zum Marktplatz Wien
Mit dem Bankgeheimnis verpflichtet sich eine Bank, gegenüber Dritten keine Auskunft über ihre Kunden zu geben. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, etwa bei Bankauskünften unter Kreditinstituten oder bei besonderen Anlässen.
Als besonderer Anlass gilt zum Beispiel, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung ermittelt. In Österreich ist das Bankgeheimnis im § 38 d. Bankwesengesetzes (Verfassungsgesetz) geregelt. Demnach dürfen Banken Auskünfte nur über richterlichen Auftrag geben, wenn ein Strafverfahren anhängig ist.
In Deutschland hingegen ist das Bankgeheimnis beziehungsweise Steuergeheimnis nicht gesetzlich fixiert, sondern Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde.

