Ausübung
Aus Finanz- und Wirtschaftswiki
Eine Ausübung liegt vor, wenn der Käufer eines Calls die Lieferung des Basiswerts oder der Käufer eines Puts die Abnahme des Basiswerts verlangt. Nur Käufer von Optionsscheinen und Optionen haben das Anrecht auf Ausübung. Verkäufer (Stillhalter) nehmen dagegen eine passive Rolle ein.

