Arbeitszimmer

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Zum Thema "Abzugsfähige Aufwendungen im Bereich Arbeitszimmer" gab es am 09.04.2008 folgende Informationen auf der Website des BMF:


Wann und wie kann ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden?

"Die Kosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sind nur ausnahmsweise dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet.

Die Beurteilung dessen, erfolgt im Einzelfall nach dem typischen Berufsbild und einer wertenden Gewichtung aller Tätigkeitskomponenten.

Beispiele für Tätigkeiten, deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers liegt: *Lehrer

  • Vortragende
  • darstellende Künstler
  • Richter
  • Politiker
  • freiberuflich Tätige mit auswärtiger Betriebsstätte (zB Rechtsanwalt mit Kanzlei, Arzt mit Praxis)

Bei Ausübung einer derartigen Tätigkeit stellen die Kosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar."


Quelle

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