Arbeitnehmerveranlagung
Aus Börse Express - Das Finanz- und Wirtschaftswiki zum Marktplatz Wien
Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen hatte zum Thema "Steuerpflicht - Steuererklärung im Bereich Arbeitnehmerveranlagung" am 08.04.2008 folgende Informationen auf seiner Homepage:
Wo ist mein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung einzureichen und welches Formular benötige ich?
"Zuständig für die Einreichung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) ist das Wohnsitzfinanzamt zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn Sie über einen Internetanschluss verfügen, können Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung auch im Wege von FINANZOnline elektronisch durchführen.
FINANZOnline Formular L1 Finanzämter
Innerhalb welcher Frist ist der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einzureichen?
Bei der Arbeitnehmerveranlagung unterscheidet man zwischen einer Pflichtveranlagung und einer Antragsveranlagung.
Frist bei einer Pflichtveranlagung: Bezieht ein Arbeitnehmer neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere (zB gewerbliche oder selbständige) Einkünfte, gelten folgende Fristen für die Abgabe der Steuererklärung (Formular E1):
30. April des Folgejahres bei Einreichung der Steuererklärung in Papierform 30. Juni des Folgejahres bei Einreichung der Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline In allen anderen Fällen (zB gleichzeitig mehrere nichtselbstständige Einkünfte, Wegfall des berücksichtigten Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages) gilt als Frist für die Abgabe der Erklärung jeweils der 30. September des Folgejahres.
Unbeschadet dieser generellen Fristverlängerung ist die Behörde berechtigt, die Abgabe einer Steuererklärung zu einem früheren Termin zu verlangen.
Frist bei einer Antragsveranlagung:
Die Erklärung ist innerhalb von fünf Jahren beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzubringen. Die Antragsfrist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag eingebracht wird, zu laufen.
Beispiel: Sie können die Arbeitnehmerveranlagung 2005 bis Ende Dezember 2010 stellen.
Wann kann ich mit der Erledigung meiner Arbeitnehmerveranlagung rechnen?
Die Erklärungen werden chronologisch nach Einlangen beim Finanzamt bearbeitet und für die Datenverarbeitung aufbereitet. Die Verarbeitung der jeweiligen Erklärungsdaten erfolgt, wenn alle dafür erforderlichen Lohnzettel vom Arbeitgeber vorhanden sind.
Die Lohnzettel müssen vom Arbeitgeber bis längstens Ende Februar übermittelt werden. Dadurch kommt es am Beginn eines Kalenderjahres bei der Ausstellung von Einkommensteuerbescheiden zu Verzögerungen.
Kann ich meinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen?
Ist eine Pflichtveranlagung nicht durchzuführen, können Sie einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen. Haben Sie bereits einen Einkommensteuerbescheid auf Grund dieses Antrages erhalten, ist die Zurücknahme des Antrages nur im Wege einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid möglich. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Finanzamt einzubringen.
Beispiele: Die Veranlagung führt zu einer Nachzahlung, weil bei der Lohnverrechnung die Steuer unrichtig berechnet wurde, oder weil Sie steuerfreie Einkünfte auf Grund einer ausländischen Montagetätigkeit erhalten haben, die bei der Veranlagung zu einem höheren Steuersatz führen.
Soll ich einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen, wenn ich ausschließlich geringfügige Einkünfte hatte, von denen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde?
Ja, weil bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch die Ermittlung der so genannten "Negativsteuer" erfolgt."
Quelle
Kategorien: Steuern | Recht | Wirtschaft | Finanzen

