Aktionär
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Bei einem Aktionär handelt es sich um einen Eigentümer einer Aktie, der kraft Aktienbesitzes Mitglied der Gesellschaft ist. Aus seiner Stellung als Aktionär ergibt sich im Fall des Börsenlistings der Aktiengesellschaft, dass der Aktionär zugleich Anleger am Kapitalmarkt ist.
Als Aktionär stehen ihm herrschaftliche und kontrollrechtliche Mitgliedsrechte zu, zB das Recht zur Teilnahme und Fragenstellung auf der Hauptversammlung oder sein Vermögensrecht zur Forderung des Anspruchs auf Ausschüttung des Jahresgewinns in Form einer Dividende.
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