Aktiensplit

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Als Aktiensplit wird die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehrere Stücke bezeichnet. Das Verfahren soll den Kurs der betreffenden Aktie an der Börse optisch verbilligen und die Handelbarkeit erleichtern. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich für den einzelnen Aktionär nichts. Er bekommt für seine Anteile die entsprechende neue Anzahl an Aktien, sein Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft bleibt hingegen gleich. Bei einem Aktiensplit von zB. 1:4 erhält der Aktionär für eine alte Aktie vier neue Aktien.

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