Aktienoption

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Bei einer Aktienoption handelt es sich um ein Wertpapier, das zB. an leitende Angestellte oder Mitarbeiter einer börsenotierten Aktiengesellschaft ausgegeben werden. Das Wertpapier hat einen festgelegten Ausübungspreis (Strike-Preis), zu dem die der Option zugrunde liegenden Aktien des Unternehmens (=Underlying) zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt in der Zukunft gekauft werden können. Der späterer Erwerb kann zum Ausübungspreis vorgenommen werden. Steigt der Aktienkurs in der Zwischenzeit über den Ausübungspreis, so ergibt sich ein Gewinn.

Weiters können Optionen zB auf Aktien auch von allen übrigen Anlegern erworben werden, das System ist dasselbe wie bei Aktienoptionen bei Mitarbeitern. Der Anleger bezahlt - abhängig von Laufzeit und Distanz des Underlying-Kurses zum Strike-Preis, für die Option ein bestimmtes Aufgeld. Liegt die Option zum Ausübungszeitpunkt "im Geld", dh. der Börsekurs liegt über dem Ausübungspreis, so ergibt sich ein Gewinn. Ist sie hingegen "aus dem Geld", dh der Börsekurs liegt unter dem Strike-Preis, so verfällt die Option wertlos.


Systematik eines Aktien-Optionsgeschäfts

Generell ist ein Aktien-Optionsgeschäft eine besondere Form eines Termingeschäfts. Es ist die Bezeichnung für den Erwerb oder die Veräusserung des Rechts, eine bestimmte Anzahl von Aktie jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis) vom Emittenten der Option zu kaufen oder an ihn zu verkaufen. Somit gibt es Call- und Put-Optionsmöglichkeiten, dh. ein Anleger kann auf steigende oder fallende Kurse mittels Optionen setzen. Für dieses Recht muss der Käufer eine Prämie, nämlich die vorgenannte Optionsprämie, bezahlen.

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