Aktiengesellschaft
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Die Aktiengesellschaft (AG) ist als Kapitalgesellschaft eine privatrechtliche Vereinigung, der als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Die Anteile am Gesellschaftsvermögen (Grundkapital) der AG sind als Aktien verbrieft. Aktionäre der Aktiengesellschaft haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Eine Aktiengesellschaft kann an der Börse notieren, sie kann aber ebenfalls auch ohne Listing ausgestaltet sein. Im Fall einer Börsennotierung bestehen höhere Anforderungen an die Gesellschaft in Bezug auf Informationspflichten bzw Transparenz.
Definition der Aktiengesellschaft
Das österreichische Aktiengesetz (AktG) normiert in § 1, was eine Aktiengesellschaft ist: Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.
Juristische Betrachtung
Die AG ist nach gesetzlicher Definition zu allererst eine Gesellschaft. Damit wird auf den allgemeinen Gesellschaftsbegriff verwiesen, der als ein vertraglicher Zusammenschlusses von mindestens 2 Personen zu einer Rechtsgemeinschaft verstanden wird, der mittels organisiertem Zusammenwirken zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zweckes dient. Zusätzlich ist die Aktiengesellschaftz aber auch ein in entsprechender Weise organisiertes Sondervermögen.
Organe der Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft wird durch ihre Organe vertreten bzw verwaltet und erreicht dadurch ihre Geschäfts- und Deliktsfähigkeit. Die Organe bestehen aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Funktionell kann man den Abschlussprüfer der Aktiengesellschaft ebenfalls zu den Organen zählen.
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