Ad-hoc Mitteilung

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Als Ad-hoc Mitteilung versteht man eine Meldung seitens des Unternehmens, die alle Aktionäre gleichmäßig/gleichzeitig erreichen soll. Börsennnotierte Unternehmen sind nach §15 WpHG verpflichtet, Unternehmensnachrichten, die den Aktienkurs potenziell erheblich beeinflussen können, unverzüglich zu veröffentlichen. Ad-hoc Meldungen können zB sein: Übernahmen, Quartals- oder Jahreszahlen, Umsatz- und Gewinnwarnungen, Vorstandswechsel u.v.m.

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