Abgeltungssteuer
Aus Börse Express - Das Finanz- und Wirtschaftswiki zum Marktplatz Wien
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Steuer wird mit einem feststehenden Steuersatz erhoben, der vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Steuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt.
Deutschland
Ab 1. Januar 2009 wird es in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) geben; sie tritt an die Stelle der bisherigen Kapitalertragsteuer. Die notwendigen Änderungen in den verschiedenen Steuergesetzen wurden durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vorgenommen.
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ab 2009 auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Damit sind solche Gewinne erstmals auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig. Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten.
Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28 %. Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Kapitalanlagen gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.
Quelle
Kategorien: Recht | Steuern | Wirtschaft

