Übernahmekommission

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Zur Durchführung der Aufgaben nach dem österreichischen Übernahmegesetz (ÜbG) ist bei der Wiener Börse AG, aber unabhängig von dieser wie auch von der gesamten staatlichen Verwaltung, eine Übernahmekommission (Austrian Takeover Commission) eingerichtet worden. Sie besteht aus zwölf nebenberuflichen Mitgliedern und einer Geschäftsstelle. Ihr obliegt (im wesentlichen) die Kontrolle des gesamten Angebotsvorganges eines Übernahmeangebots und die Beurteilung der Frage, ob ein Pflichtangebot zu stellen ist. Sie ist als eine unabhängige und weisungsfreie Kollegialbehörde der Republik Österreich mit richterlichem Einschlag eingerichtet.


Weblinks

Website der Österreichischen Übernahmekommission

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