Übernahmeangebot

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Im Übernahmegesetz (ÜbG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an börsentotierten Aktiengesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft ausgegebenen Wertpapiere an einem organisierten Markt im Inland oder - unter bestimmten Voraussetzungen - in anderen Ländern der Europäischen Union zugelassen ist.

Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen einem freiwilligen Übernahmeangebot und einem Pflichtangebot, welches ab dem Erreichen der 30%-Schwelle aller Beteiligungspapiere an der Gesellschaft verpflichtend zu legen ist.

Das Verfahren in Bezug auf Übernahmeangebote obliegt in Österreich vollständig der Übernahmekommission, die sowohl die Einhaltung aller Rechtsnormen im Fall eines Übernahmeangebots überprüft, als auch laufend ermittelt, ob in bestimmten Beteiligungskonstruktionen ein Pflichtangebot zu stellen ist.


Jüngste Übernahmeverfahren

  • Seit 2007 überprüft die Übernahmekommission in einem Verfahren, ob Martin Schlaff über seine MS Privatstiftung gemeinsam mit anderen Rechtsträgern bei der RHI-Hauptversammlung abgestimmt vorgegangen ist und damit ein pflichtangebotsauslösender Tatbestand vorliegt, da zusammen mehr als 30 Prozent der Anteile gehalten werden.
  • Am 31. Januar 2008 kündigten die Beteiligungsgesellschaft UIAG und die Cross Industries von Stefan Pierer ein freiwilliges Übernahmeangebot für die Aktien der börsenotierten Brain Force an.
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