Der Streit um die verpflichtende digitale Signatur von E-Rechnungen ist prolongiert: Eine entsprechende
EU-Ministerrats-Richtlinie, welche die Gleichstellung von elektronischen mit Papierrechnungen vorsieht, kam aufgrund des Flugverbotes nicht wie geplant zur Abstimmung im EU-Parlament. Wird die Umsatzsteuer-Direktive auf europäischer Ebene umgesetzt, könnte die in vielen Ländern erforderliche Signaturpflicht von elektronischen Rechnungen für den Vorsteuerabzug fallen.
Signatur "günstig und einfach"
"Ein Ende der Signatur sehe ich durch die Richtlinie nicht", entgegnet Marcus Laube vom Verband elektronische Rechnung (VeR). "Denn unabhängig von der geforderten Gleichbehandlung von Papierrechnungen mit elektronischen Rechnungen weist die Direktive explizit darauf hin, dass die Authentizität und Integrität der Rechnungen gewährleistet sein muss. Und da stellt die qualifizierte Signatur ohnehin den günstigsten und einfachsten Weg dar", so Laube. Vieles werde allerdings davon abhängen, wie die technikneutral formulierte Direktive in nationale Gesetze umgesetzt wird.
Dass die digitale Signatur als Sicherheitsmassnahme eine Reihe von Vorteilen aufweist, stellt auch Gerhard Schmidt, Chefredakteur der Plattform rechnungsaustausch.org, nicht in Abrede. Den Vorsteuerabzug gesetzlich an eine Signatur zu knüpfen, wie derzeit in
Deutschland oder
Österreich, erachtet Schmidt dennoch als wenig sinnvoll. "Wenn die bisher von den Wirtschaftsprüfern eingesetzten klassischen Audit Trails zur Überprüfung von Papierrechnungen ausreichend waren, verstehe ich nicht, warum man bei Rechnungen in elektronischer Form nun mit anderen Massstäben misst", so Schmidt.
Kritiker bringen sich in Stellung
Das Argument, dass elektronische Rechnungen ohne Signatur leicht gefälscht werden können, lässt Schmidt nicht gelten. Denn auch Papierrechnungen seien heutzutage längst nicht mehr fälschungssicher, so Schmidt. Die gesetzlich vorgeschriebene Signatur verhindere zudem die schnellere Verbreitung von elektronischen Rechnungen und schaffe eine rechtliche Grauzone für Organisationen und
Unternehmen, die sich der gesetzlichen Vorgabe nicht bewusst seien. Da eine EU-weite Einigung noch einige Jahre auf sich warten lassen könnte, fordert Schmidt im Namen einer von ihm mitbegründeten Initiative, dass Rechnungen bis 1.000
Euro auch ohne Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigt sein sollen.
"Gerade vor dem Hintergrund des neuen deutschen Personalausweises führt an der digitalen Signatur kein Weg vorbei", meint Thomas Koch, Sprecher des Signatursoftware-Anbieters OpenLimit. Die digitale Signatur von Rechnungen oder anderen Dokumenten gewährleiste, dass die Integrität und Authentizität des Dokuments langfristig nachgewiesen werden könne. "Digital signierte Dokumente und Rechnungen weisen auch nach 20 oder 30 Jahren vor Gericht eine 100-prozentige Beweiskraft auf", argumentiert Koch.